Befehl des Gesundheitsministeriums № 787 von September, 9, 2013 „Zur Zustimmung des Verfahrens für den Einsatz der assistierten Reproduktionstechniken“ regelt das Verfahren der Verwendung von Reproduktionsmethoden.
Laut des Punktes 1.4 von Befehl № 787 verwirklicht ausschließend in den akkreditierten Gesundheitseinrichtungen.
Punkt 1.5 des Befehls № 787 bietet den Patienten das Recht der freien Wahl der Gesundheitseinrichtungen für ART-Anwendung.
Mit dem Punkt 1.8 des Befehls № 787 wird bestimmt, dass ART nach den medizinischen Anzeigen auf Grund der schriftlich aufgestellten freiwilligen Bejahung der Patienten und mit der Meldung des Patienten/der Patientinnen um Anwendung von ART (es gibt eine genehmigte Form des Gesundheitsministeriums der Ukraine).
Punkt 1.7 des Befehls № 787 bestimmt, dass eine mündige Frau und/oder Mann haben ein Recht nach den medizinischen Indikationen auf das ART-Programm.
Nach dem Artikel 14 des oben genannten Regelungsaktes wird medizinische Hilfe nach den Methoden von ART unter Bedingungen der Vertraulichkeit laut Artikel 40 der Grundlagen der ukrainischen Gesundheitsgesetzgebung zur Verfügung gestellt.
Laut Punktes 5.1 des Befehls № 787 Gameten- und Eizellenspende ist eine Prozedur, wo die Spender schriftlich registriert sind, nach freiwilligen Bejahungen ihre Gameten (Sperma und Oozyte) oder die Embryonen für ihr Benutzen von den anderen Personen bei der Unfruchtbarkeitsbehandlung geben.
Die Embryos-Implantation erfolgt nach den medizinischen Indikationen der mündigen Frau, mit der diese Handlung durchgeführt wird, vorbehaltlich der schriftlichen Zustimmung der Patienten, wobei die Anonymität des Spenders gewährleistet und die Wahrung des Arztgeheimnisses gewährleistet.
Laut des Punktes 5.5. des Befehls № 787 als die Eizellenspender dürfen solche Personen gelten:
- Frauen;
- Enge Verwandte;
- Anonyme freiwillige Spender;
- Die Patienten des ART-Programms, die nach schriftlich registrierten, freiwilligen Bejahungen die Anzahl ihrer Eizelle den Rezipienten geben.
Laut des Befehls № 787 sind die speziellen Anforderungen zu den Eizellenspendern bestimmt (Punkt 5.5):
- Die Frauen im Alter von 18 bis 36;
- Vorhandensein eines gesunden Kindes;
- Abwesenheit der negativen phänotypischen Erscheinungen;
- Befriedigende somatische Gesundheit;
- Abwesenheit der Gegenanzeigen der Teilnahme im Programm der Oozyten-Spende;
- Abwesenheit der vererblichen Krankheiten;
- Abwesenheit der schädlichen Angewohnheiten: Drogensucht, Alkoholsucht, Pharmakomanie.
Nach diesem Befehl wurde eine Liste der Dokumente für die Eizellenspende bestimmt (Punkt 5.9.):
- Informierte schriftliche Bejahung auf Eizellenspende;
- Fragenbogen der Eizellenspender;
- Gesundheitsausweis des Eizellenspende
In der Ukraine darf eine mündige Frau die Leihmutter sein, wenn sie eigenes gesundes Kind hat, unter der Bedingung der schriftlichen Zustimmung, bei der Abwesenheit der medizinischen Gegenanzeigen (Punkt 6.4. des Befehls № 787).
Wenn die ausländischen Bürger die Eltern des von der Leihmutter geborenen Kindes sind, müssen sie die Adresse ihres zeitlichen Wohnsitzes bis zum Moment der Ausfertigung der Dokumente und der Abfahrt aus dem Land für die Neugeborenenfürsorge (Punkt 6.8. des Befehls № 787).
Heutzutage laut des Punktes 6.9. des Befehls № 787 wird die Registration des Kindes, das mithilfe der ART und Leihmutterschaftsmethoden geboren wurde, laut des in ukrainischer Gesetzgebung vorgeschriebenen Verfahrens bei der Bescheinigung der genetischen Verwandtschaft der Eltern (der Mutter und des Vaters) mit dem Fötus (dem Kind) verwirklicht.